Funk-Wissen nützt den Seenotrettern

Seit gut zwanzig Jahren steht Wilfried Sürth ehrenamtlich vor Wassersportlern, um mit ihnen für den Sportbootführerschein See beziehungsweise Binnen oder das Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) zu büffeln – zuletzt Anfang März. Mit den Kursgebühren füllt der veranstaltende Yachtclub Möhnesee aus dem Sauerland nicht etwa seine Vereinskasse, sondern das Spendenkonto der Seenotretter.

In einem Raum haben sich Männer und Frauen für ein Foto aufgestellt.

Wer mit einer Segelyacht im küstennahen Gewässer unterwegs ist, sollte den internationalen SRC-Funkschein besitzen – auch um im Notfall per UKW-Seefunk schnell Hilfe rufen zu können. Wie das funktioniert, wissen jetzt auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Funk-Kurses des Yachtclubs Möhnesee, den Wilfried Sürth (sitzend l.) geleitet hat.

Obwohl Wilfried Sürth seit mehr als 40 Jahren im rheinländischen Bonn wohnt, ist er noch eng mit seinem heimatlichen Yachtclub am Möhnesee verbunden. Deshalb fährt er an manchen Wochenenden vom Rhein zu dem Stausee am nördlichen Rand des Sauerlandes, um dort Schiffslehrgänge zu geben. „Ich bin dort groß geworden und finde es wichtig, dass angehende Seglerinnen und Segler vernünftig ausgebildet werden“, sagt der 63-Jährige. Als leidenschaftlicher Segler ist er auf Binnengewässern genauso unterwegs wie auf der Ostsee.

Deshalb ist es Wilfried Sürth auch ein großes Bedürfnis, die DGzRS zu unterstützen: „Mein erster Vercharterer war Förderer und hat mir erklärt, welche Rolle die Seenotretter spielen. Da habe ich mich direkt angeschlossen.“ Als er vor gut 20 Jahren angefangen hat, die Segelanfänger des Yachtclubs Möhnesee auszubilden, spendet dieser die Gebühren für alle See-Kurse – nach Abzug der Kosten für Lehrmaterial – an die DGzRS. In diesem Jahr sind allein am ersten Märzwochenende beim Lehrgang für den internationalen SRC-Funkschein ein aufgerundeter Betrag in Höhe von 500 Euro zusammengekommen.

Der internationale SRC-Funkschein heißt in Deutschland „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“. Wer ihn besitzt, darf den mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW) auf Sportbooten und Schiffen nutzen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen. Das Wort „beschränkt“ bezieht sich nicht auf die Gültigkeitsdauer der Lizenz, sondern auf die UKW-Frequenzbänder. Sobald sich an Bord eine UKW-Seefunkanlage befindet, muss der Skipper ein solches Funkzeugnis besitzen.

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AKTUELLE DANKMELDUNGEN

Eine Person sitzt seitlich auf einer silbernen Metallbank im Außenbereich. Neben der Person steckt an der Rückenlehne ein bunter Blumenkranz. Im Hintergrund befindet sich ein modernes Gebäude. . Zur Seite: Tragisches Segelunglück vor Spanien – Familie sammelt Geld für die Seenotretter

Ganz im Sinne des Verstorbenen: Spende anstelle von Kränzen und Blumen

Blick vom Vorderdeck einer Segelyacht über eine helle Deckfläche auf zwei Personen, die an Bord stehen; im Hintergrund ist eine Uferlandschaft mit dort liegenden Booten zu sehen.  . Zur Seite: Wie der Vater so der Sohn

Tradition des Engagements für Seenotretter lebt in nächster Generation weiter.

Porträtaufnahme einer älteren Dame mit hellgrauem Haar. Sie trägt eine weiße Bluse, eine helle Jacke und Perlenohrringe. Der Hintergrund ist neutral und unscharf.. Zur Seite: Für immer ein Küstenkind

Familie erfüllt unter großer Anteilnahme zwei letzte Wünsche.

Seenotretterin in Uniform schaut durch Fernglas auf hoher See

Das Seenotretter-Logbuch

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