Funk-Wissen nützt den Seenotrettern

Seit gut zwanzig Jahren steht Wilfried Sürth ehrenamtlich vor Wassersportlern, um mit ihnen für den Sportbootführerschein See beziehungsweise Binnen oder das Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) zu büffeln – zuletzt Anfang März. Mit den Kursgebühren füllt der veranstaltende Yachtclub Möhnesee aus dem Sauerland nicht etwa seine Vereinskasse, sondern das Spendenkonto der Seenotretter.

In einem Raum haben sich Männer und Frauen für ein Foto aufgestellt.

Wer mit einer Segelyacht im küstennahen Gewässer unterwegs ist, sollte den internationalen SRC-Funkschein besitzen – auch um im Notfall per UKW-Seefunk schnell Hilfe rufen zu können. Wie das funktioniert, wissen jetzt auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Funk-Kurses des Yachtclubs Möhnesee, den Wilfried Sürth (sitzend l.) geleitet hat.

Obwohl Wilfried Sürth seit mehr als 40 Jahren im rheinländischen Bonn wohnt, ist er noch eng mit seinem heimatlichen Yachtclub am Möhnesee verbunden. Deshalb fährt er an manchen Wochenenden vom Rhein zu dem Stausee am nördlichen Rand des Sauerlandes, um dort Schiffslehrgänge zu geben. „Ich bin dort groß geworden und finde es wichtig, dass angehende Seglerinnen und Segler vernünftig ausgebildet werden“, sagt der 63-Jährige. Als leidenschaftlicher Segler ist er auf Binnengewässern genauso unterwegs wie auf der Ostsee.

Deshalb ist es Wilfried Sürth auch ein großes Bedürfnis, die DGzRS zu unterstützen: „Mein erster Vercharterer war Förderer und hat mir erklärt, welche Rolle die Seenotretter spielen. Da habe ich mich direkt angeschlossen.“ Als er vor gut 20 Jahren angefangen hat, die Segelanfänger des Yachtclubs Möhnesee auszubilden, spendet dieser die Gebühren für alle See-Kurse – nach Abzug der Kosten für Lehrmaterial – an die DGzRS. In diesem Jahr sind allein am ersten Märzwochenende beim Lehrgang für den internationalen SRC-Funkschein ein aufgerundeter Betrag in Höhe von 500 Euro zusammengekommen.

Der internationale SRC-Funkschein heißt in Deutschland „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“. Wer ihn besitzt, darf den mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW) auf Sportbooten und Schiffen nutzen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen. Das Wort „beschränkt“ bezieht sich nicht auf die Gültigkeitsdauer der Lizenz, sondern auf die UKW-Frequenzbänder. Sobald sich an Bord eine UKW-Seefunkanlage befindet, muss der Skipper ein solches Funkzeugnis besitzen.

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