Funk-Wissen nützt den Seenotrettern

Seit gut zwanzig Jahren steht Wilfried Sürth ehrenamtlich vor Wassersportlern, um mit ihnen für den Sportbootführerschein See beziehungsweise Binnen oder das Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) zu büffeln – zuletzt Anfang März. Mit den Kursgebühren füllt der veranstaltende Yachtclub Möhnesee aus dem Sauerland nicht etwa seine Vereinskasse, sondern das Spendenkonto der Seenotretter.

In einem Raum haben sich Männer und Frauen für ein Foto aufgestellt.

Wer mit einer Segelyacht im küstennahen Gewässer unterwegs ist, sollte den internationalen SRC-Funkschein besitzen – auch um im Notfall per UKW-Seefunk schnell Hilfe rufen zu können. Wie das funktioniert, wissen jetzt auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Funk-Kurses des Yachtclubs Möhnesee, den Wilfried Sürth (sitzend l.) geleitet hat.

Obwohl Wilfried Sürth seit mehr als 40 Jahren im rheinländischen Bonn wohnt, ist er noch eng mit seinem heimatlichen Yachtclub am Möhnesee verbunden. Deshalb fährt er an manchen Wochenenden vom Rhein zu dem Stausee am nördlichen Rand des Sauerlandes, um dort Schiffslehrgänge zu geben. „Ich bin dort groß geworden und finde es wichtig, dass angehende Seglerinnen und Segler vernünftig ausgebildet werden“, sagt der 63-Jährige. Als leidenschaftlicher Segler ist er auf Binnengewässern genauso unterwegs wie auf der Ostsee.

Deshalb ist es Wilfried Sürth auch ein großes Bedürfnis, die DGzRS zu unterstützen: „Mein erster Vercharterer war Förderer und hat mir erklärt, welche Rolle die Seenotretter spielen. Da habe ich mich direkt angeschlossen.“ Als er vor gut 20 Jahren angefangen hat, die Segelanfänger des Yachtclubs Möhnesee auszubilden, spendet dieser die Gebühren für alle See-Kurse – nach Abzug der Kosten für Lehrmaterial – an die DGzRS. In diesem Jahr sind allein am ersten Märzwochenende beim Lehrgang für den internationalen SRC-Funkschein ein aufgerundeter Betrag in Höhe von 500 Euro zusammengekommen.

Der internationale SRC-Funkschein heißt in Deutschland „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“. Wer ihn besitzt, darf den mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW) auf Sportbooten und Schiffen nutzen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen. Das Wort „beschränkt“ bezieht sich nicht auf die Gültigkeitsdauer der Lizenz, sondern auf die UKW-Frequenzbänder. Sobald sich an Bord eine UKW-Seefunkanlage befindet, muss der Skipper ein solches Funkzeugnis besitzen.

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AKTUELLE DANKMELDUNGEN

Zwei Personen stehen in einem Raum, an dessen Wänden verschiedene Modellboote ausgestellt sind. Gemeinsam halten sie ein großes Bild vor sich, auf dem ein Seenotrettungskreuzer in voller Fahrt sowie im Vordergrund ein DGzRS-Sammelschiffchen zu sehen sind.. Zur Seite: Erfolgreicher Hochseeseglerabend mit spendablen Gästen

Tiefe Verbundenheit und langjähriges Engagement der Segelkameradschaft „Das Wappen von Bremen“

Drei Personen stehen eng beieinander auf einer winterlichen Wiese in einer offenen Landschaft. Links trägt eine Person einen langen roten Mantel, die beiden anderen sind in Jeans und dunklen Jacken gekleidet. Im Hintergrund sind trockene Gräser, Bäume ohne Laub und ein klarer blauer Himmel zu sehen. Alle drei blicken in die Kamera.. Zur Seite: Mit Sicherheit ein gutes Gefühl

Abenteuerreise des Sohnes lässt Eltern zu Förderern werden.

Zwei Personen stehen auf einer Aussichtsterrasse vor einer Stadtlandschaft mit historischem Aquädukt und halten gemeinsam einen großen symbolischen Spendenscheck über 1 000 Euro für die Seenotretter. Hinter ihnen erstreckt sich ein weiter Blick über die Stadt und den klaren Himmel.. Zur Seite: Sammelschiffchen liegt in Mexiko vor Anker

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Seenotretterin in Uniform schaut durch Fernglas auf hoher See

Das Seenotretter-Logbuch

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