Wie Sie die Stiftung der DGzRS mit einer Zustiftung oder einem Erbe frei von Erbschaftssteuer unterstützen können
Zustiftung – als Spende oder Erbschaft:
- 4 Gründe, warum das Zustiften eine gute Idee ist
- Was Sie mit einer Zustiftung in die Stiftung „Die Seenotretter“ bewirken
- Alternative 1: eine unselbstständige, gemeinnützige Stiftung
- Alternative 2: der Stiftungsfonds
- Karin und Volker Scholz über ihre Zustiftung
- Besondere Steuervorteile bei Zustiftungen und bei der Errichtung einer Stiftung
- Die Erbschaftsteuer entfällt bei einer Zustiftung
- Sie haben geerbt? Auch in diesem Fall können Sie frei von Erbschaftssteuer zustiften
4 Gründe, warum das Zustiften eine gute Idee ist:
- Mit einer Zustiftung an die Stiftung „Die Seenotretter“ helfen Sie Menschen, die in Seenot geraten sind.
- Sie helfen langfristig und nachhaltig – denn Sie schaffen etwas Bleibendes.
- Für Sie entsteht kein eigener Verwaltungsaufwand.
- Sie sparen Steuern.
Was Sie mit einer Zustiftung in die Stiftung „Die Seenotretter“ bewirken
Seit rund 160 Jahren fahren unsere Besatzungen raus, wenn andere reinkommen. Bei jedem Wetter. Rund um die Uhr. Die meisten unserer Rettungsleute engagieren sich als Freiwillige. Sie retten Schiffbrüchige. Sie helfen Fischern, die mit ihrem Kutter in Not geraten sind. Sie kümmern sich um schwer erkrankte Seeleute, helfen Wassersportlern auf leckgeschlagenen Segelyachten und befreien Wattwanderer aus Lebensgefahr.
Ermo Lehari: Stifter aus Leidenschaft
Ermo Lehari ist nicht nur ehrenamtlicher Mitarbeiter der Seenotretter und als solcher vor allem in Süddeutschland aktiv. Er ist auch Zustifter der Stiftung „Die Seenotretter“. Das Prinzip der Freiwilligkeit bewundert er besonders: „Für mich ist es nur konsequent, diese außergewöhnliche und einzigartige Gesellschaft auch finanziell zu unterstützen.“
Zustiften ist ganz einfach – so geht’s
Zustiften per Banküberweisung ist genauso unkompliziert wie spenden.
So kommt Ihre Zustiftung sicher an:
Alternative 1: Eine unselbstständige, gemeinnützige Stiftung unter dem Dach der Stiftung „Die Seenotretter“ gründen
- Wann ist das sinnvoll? Wenn Sie die Seenotretter mit einer größeren Summe nachhaltig unterstützen möchten und die Würdigung des Engagements über den Namen der unselbstständigen Stiftung gewünscht ist.
- Ist das kompliziert, bürokratisch? Nein, es entsteht Ihnen kein Verwaltungsaufwand. Die unselbstständige Stiftung (Treuhandstiftung) gründen Sie gemeinsam mit der Treuhänderin (Stiftung „Die Seenotretter“). In der Regel wird ein Treuhandvertrag mit Satzung abgeschlossen. Das geht insgesamt schneller vonstatten als bei einer selbstständigen Stiftung.
- Muss ich die Stiftung verwalten? Die Treuhänderin (unsere Stiftung) übernimmt die Verwaltung für Sie. Dazu gehört auch, dass sie den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit stellt. Die Kontrolle erfolgt lediglich durch das Finanzamt.
- Gibt es Voraussetzungen, die ich erfüllen muss? Jede natürliche oder juristische Person kann eine Treuhandstiftung errichten.
Diese Stiftung können Sie dann selbstverständlich auch als Ihre Erbin einsetzen, wenn Sie es so wünschen.
Alternative 2: Der Stiftungsfonds als weniger aufwendige, trotzdem sehr persönliche Art der Hilfe
Eine besondere Form der Zustiftung ist der Stiftungsfonds. Dabei übereignen Sie als Stifter ein Vermögen auf Dauer als Sondervermögen. Es wird in der Bilanz der Stiftung „Die Seenotretter“ gesondert ausgewiesen. Sie als Zustifter können Ihrem Stiftungsfonds einen Namen Ihrer Wahl geben. Ein solcher Fonds ist somit eine sehr persönliche Art der Hilfe. Sie hat folgende Vorteile:
- Dank der unkomplizierten Form ist er deutlich weniger aufwendig als eine eigene, unselbstständige Stiftung.
- Ein Stiftungsfonds hat keine eigenen Gremien und muss nicht vom Finanzamt anerkannt werden.
- Trotzdem gelten die steuerlichen Vorteile des Zustiftens.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Wunsch umzusetzen.
Sie möchte eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung „Die Seenotretter“ gründen? In einem persönlichen Gespräch gehe ich gern mit Ihnen die Details durch.
„Die ersten und wesentlichen Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Gleich zu Beginn kann so eine ganz wichtige Weichenstellung erfolgen. Meist reicht ein solcher erster Dialog nicht aus: Oft schließt sich ein ausführlicher Gedankenaustausch an.“
Nicolaus Stadeler, Vorstand der Stiftung „Die Seenotretter“
Karin und Volker Scholz über ihre Zustiftung: „Eine der wichtigsten Entscheidungen unseres Lebens“
Karin und Volker Scholz haben sich entschieden, in die Stiftung „Die Seenotretter“ zuzustiften. „Das Leben hat es gut mit uns gemeint. Sicherlich, es gab auch schwere Zeiten und der Erfolg fiel nicht vom Himmel. Dass wir heute auf der Sonnenseite des Lebens stehen, verdanken wir harter Arbeit und auch einer gehörigen Portion Glück, das in entscheidenden Momenten immer dabei war. Dafür sind wir ausgesprochen dankbar und wir möchten der Gesellschaft, die uns all das ermöglicht hat, etwas zurückgeben.“
Besondere Steuervorteile bei Zustiftungen und bei der Errichtung einer Stiftung
Bei einer Zustiftung bekommen Sie eine entsprechende Bescheinigung. Zuwendungen an eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung (dazu gehören Treuhandstiftungen) können Sie zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug als Sonderausgaben geltend machen. Privatpersonen können bei Zuwendungen in den Vermögensstock einer bestehenden gemeinnützigen Stiftung oder im Zusammenhang mit einer Stiftungsneugründung bis zu eine Million Euro im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren abziehen. Die Summe bezieht sich auf den gesamten Zehnjahreszeitraum. Sie kann innerhalb dieses Zeitraums nur einmal in Anspruch genommen werden.
Erfahren Sie mehr über eine Spende als Teil des Testamentes.
Was ist sinnvoller: die Seenotretter als Erbe einsetzen oder der Stiftung „Die Seenotretter“ von Todes wegen zustiften?
- Wie bei jeder Stiftung bezweckt eine Zustiftung den zeitlich unbegrenzten Erhalt des Kapitals und die Förderung des Stiftungszweckes durch die laufenden Kapitalerträge. Hier steht also die kontinuierliche Unterstützung auf unbestimmte Zeit im Vordergrund.
- Die aus einer Erbeinsetzung zufließenden Mittel werden in der Regel zeitnah für den vorgesehenen Zweck verwendet. Ein Beispiel: Die Unterstützung zum Bau eines neuen Seenotrettungsbootes, eventuell verbunden mit einer Namensnennung, kann nur in Form einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses erfolgen und nicht als Zustiftung, weil das Kapital für den Neubau verbraucht wird. Übrigens: Infos für die Erstellung des Testaments finden Sie hier.
Rechtsform: Sind die Seenotretter ein eingetragener Verein?
Wer sich entschließt, einen gemeinnützigen Verein in einem notariellen Testament zu bedenken, wird vom Notar nach der Rechtsform des Vereins gefragt. Die DGzRS ist kein eingetragener Verein (e. V.). Denn im Jahre der Gründung 1865 gab es noch kein Bürgerliches Gesetzbuch. Die Rechtsform des eingetragenen Vereins wurde erst später eingeführt. Die DGzRS ist deshalb nicht im Vereinsregister eingetragen.
Stattdessen ist die DGzRS, dem juristischen Sprachgebrauch folgend, ein rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung.
Ist über die Seenotretter eine Seebestattung möglich?
Über Fragen einer Seebestattung informiert Sie jedes örtliche Bestattungsinstitut. Es existieren eine Reihe von Seebestattungsreedereien an der Küste, die je nach Wunsch auf der Nord- oder Ostsee, aber auch weltweit tätig werden. Eine Seebestattung mit einem unserer Seenotrettungskreuzer ist in Absprache mit den kommerziellen Seebestattungsreedereien nicht für Dritte möglich.
Wenn ich an eine Stiftung oder Organisation vererben möchte, worauf muss ich aus steuerlicher Sicht bei der Abfassung meines Testamentes achten?
Da die Testamentsgestaltung erhebliche steuerliche Konsequenzen haben kann (besonders im Ehegatten-Erbrecht und bei Firmenbeteiligungen), ist eine fundierte steuerliche Fachberatung dringend anzuraten.
Die Erbschaftssteuer entfällt bei einer Zustiftung
Erfolgt eine Zustiftung oder Gründung einer Stiftung von Todes wegen aufgrund einer testamentarischen Verfügung, so fällt auf das übertragene Vermögen keine Erbschaftssteuer an. Die Stiftung „Die Seenotretter“ ist von der Erbschaftssteuerpflicht befreit.
Sie haben geerbt? Auch in diesem Fall können Sie frei von Erbschaftssteuer zustiften.
Gut zu wissen: Eine aus geerbtem Vermögen weitergegebene Zustiftung ist innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbanfall von der Erbschaftssteuer befreit. Haben Sie also selbst Vermögenswerte geerbt oder geschenkt bekommen und geben Sie diese als Zustiftung an die Stiftung „Die Seenotretter“ weiter, erstattet Ihnen das Finanzamt die Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer.
Wäre es möglich, dass mein Name nach meinem Tod an Bord eines Seenotrettungskreuzers mitfährt?
Ab einer Summe von derzeit 5.000 Euro besteht die Möglichkeit, dass der Name von Verstorbenen auf einer Danktafel an Bord eines der nächsten neu gebauten Seenotrettungskreuzer jeden Einsatz mitfährt.
Soll das Schiff nach dem Erblasser benannt werden, sollten die Erträge aus dem Nachlass den überwiegenden Teil der Baukosten decken.
Danke!
Im Namen unserer Rettungsleute an Bord bedanken wir uns ganz herzlich bei einer ganzen Reihe von Zustiftern, die ungenannt bleiben möchten.
Ausdrücklich bedanken wir uns für ihre jeweilige Zustiftung bei:
Almut Bartsch, Mülheim
Peter Diesterhaupt, Erlangen
Franz Hackl, Unterhaching
Ermo Lehari, Reutlingen
Hartwig Schaare, Berlin
Karin und Volker Scholz, München
Fakten rund um die Stiftung
„Die Seenotretter“
Name: Stiftung „Die Seenotretter“
Rechtsform: rechtlich selbstständige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz: Werderstraße 2, 28199 Bremen
Gegründet: 2013
Stiftungzweck: Einziger Stiftungszweck ist die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr durch die ideelle und finanzielle Unterstützung der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. Hier finden Sie die Satzung der Stiftung.
Gemeinnützigkeit: Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Unseren aktuellen Freistellungsbescheid haben wir für Sie hinterlegt.
Vorstand: Mitglieder des aktuellen Vorstandes der DGzRS sowie der jeweilige kaufmännische Geschäftsführer der DGzRS
Ingo Kramer, Matthias Claussen, Lars Carstensen, Nicolaus Stadeler
Vertretungsbescheinigung
Stiftungskapital: 50.000 Euro
Zustiftungen: mehr als 3 Mio. Euro (Stand 31. Dezember 2020)
Dachstiftung: Die Stiftung kann als Treuhänderin oder Träger weiterer rechtsfähiger oder unselbstständiger Stiftungen mit gleichem Stiftungszweck handeln.
Derzeit ist die Stiftung „Die Seenotretter“ Treuhänderin für die unselbstständige Romy-und-Klaus-Frank-Stiftung.
Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)
Stiftung „Die Seenotretter“
Nicolaus Stadeler, Vorstand
Werderstraße 2
28199 Bremen
Tel.: 0421 53707-510
E-Mail: stiftung@seenotretter.de
Bankverbindung
Sparkasse Bremen
IBAN: DE02 2905 0101 0082 8482 84
BIC: SBREDE22XX