Wann ist eine Rettungsweste ohnmachtssicher? Diese und weitere Basics zur Sicherheitsausrüstung für Boote und andere Seefahrzeuge sollten Sie kennen.

Egal, ob Sie ein Boot chartern oder kaufen: Prüfen Sie die Sicherheitsausrüstung. Stellen Sie sicher, dass die Ausrüstung komplett und in einem gutem Zustand ist. Die Sicherheitsausrüstung muss regelmäßig überprüft und instand gehalten werden. Und sie muss vollständig sein, vom Seenotsignalmittel bis zur richtigen Rettungsweste. Was das bedeutet, steht hier.

Foto: SAS Sassnitz am Sonntag

Schwimmhilfen sind keine Rettungswesten: 

Nicht nur Kinder sollten selbstverständlich eine Rettungsweste tragen. Stellen Sie sicher, dass jeder an Bord eine Weste der richtigen Größe hat und weiß, wie sie zu tragen ist. Wichtig: Bei nicht selbst auslösenden Westen muss jedes Crew-Mitglied wissen, wie es die Weste aktiviert.

Auftrieb von Rettungswesten

Auftrieb wird in Newton (N) gemessen. Je höher der Newton-Wert einer Weste, desto stärker der Auftrieb. Passform und Größe sind Voraussetzungen dafür, dass eine Weste sicher funktioniert. Achtung: Kinder benötigen für ihre Größe und ihr Gewicht passende Rettungswesten. Insgesamt gibt es vier europäische Standards für Rettungswesten und Schwimmhilfen. Achten Sie auf das CE-Zeichen:

Foto: Steven Keller

Schwimmhilfen Typ 50 Newton

Für geübte Schwimmer in Ufernähe oder für mögliche Helfer, nicht ohnmachtssicher. Keine Rettungsweste!

Rettungswesten Typ 100 Newton

Für den Einsatz auf Binnengewässern und geschützten Revieren, eingeschränkt ohnmachtssicher.

Rettungswesten Typ 150 Newton

Für alle Gewässer. Ohnmachtssicher – beim Tragen schwerer, wetterfester Kleidung allerdings eingeschränkt.

Rettungswesten Typ 275 Newton

Für Nutzer auf hoher See unter extremen Bedingungen. Fast immer ohnmachtssicher, auch bei schwerer Bekleidung.

Foto: Steven Keller

Eine ohnmachtssichere Rettungsweste vom Typ 150N oder mehr ist so konzipiert, dass sie ihren Träger auf den Rücken dreht und seinen Kopf über Wasser hält. Auch eine ohnmächtige Person kann so nicht ertrinken. Eine gewöhnliche Schwimmweste hat diese Fähigkeiten nicht. Schwimmhilfen, die entsprechenden Auftrieb geben, sind für Jollensegler, Wasserskiläufer, Kanu- und (See-)Kajakfahrer geeignet, die ohnehin bei der Ausübung ihres Sports mit dem Wasser in Kontakt kommen. Rettungswesten sind ein Muss auf jeder Segel- oder Motoryacht. Rettungswesten werden in zwei unterschiedlichen Typen angeboten:

Eine aufblasbare Rettungsweste in geschlossenem Tragezustand. Foto: Steven Keller
  • Feststoffwesten schränken die Bewegungsfreiheit eher ein, liefern aber immer Auftrieb. 
  • Aufblasbare Westen sind sehr bequem. Eine CO2-Patrone bläst die Weste meist automatisch auf. Es gibt aber auch Modelle, die selbst ausgelöst werden müssen. 

Entscheidend für das Überleben im Wasser ist auch, dass das entsprechende höchstzulässige Gewicht nicht überschritten wird und die Weste perfekt sitzt. Achten Sie besonders bei Kindern darauf. 

Bei schwerem Wetter und nachts sollten alle Crewmitglieder an Deck zusätzlich mit einer Lifeline eingepickt sein. Stellen Sie sicher, dass Ihr Boot über angemessene Befestigungspunkte zum Auslegen von Strecktauen verfügt. 

Faustregel: Lässt sich die richtig eingestellte Weste bei Kindern über der Schulter mehr als 2,5 cm anheben, ist sie zu groß. 

Rettungswesten halten nicht ewig

Rettungswesten sind Ihre Lebensversicherung auf See. Prüfen Sie die Weste regelmäßig und befolgen Sie die jeweiligen Wartungshinweise des Herstellers.

Generell sollten Sie ca. alle sechs Monate:

  • die Rettungsweste auf Dichtigkeit prüfen. Mit einer Handpumpe aufblasen und nach einem Tag prüfen, ob die Luft gehalten wurde. 

Regelmäßig sollten Sie:

  • das Material vor allem an Falten, Gurten und Verschlüssen prüfen,
  • Füllstand, richtigen Sitz und Korrosionsspuren bei CO2-Patronen kontrollieren.
Ausgelöste und aufgeblasene Rettungsweste der Seenotretter vom Typ 275 Newton. Foto: Steven Keller

Ist die Weste mit Meerwasser in Berührung gekommen, unbedingt mit Leitungswasser abspülen und vollständig trocknen lassen. Beachten Sie beim Packen der Weste die Vorgaben des Herstellers. Rettungswesten sollten alle zwei Jahre von einer zertifizierten Wartungsstation kontrolliert und gewartet werden! Ist eine aufblasbare Rettungsweste benutzt worden, müssen Sie die CO2-Patrone durch eine neue ersetzen. Bei Automatik-Westen gilt dies auch für die Automatiktablette. Bewahren Sie die Weste trocken und gut belüftet auf, wenn Sie die Weste längere Zeit nicht brauchen. Über den Winter sollten Sie die Weste teilaufgeblasen (verhindert Faltenwurf) auf einen nichtmetallischen Bügel hängen.

Erste Hilfe auf See

Achten Sie darauf, dass mindestens ein Besatzungsmitglied Erste Hilfe beherrscht. Auf See kann es manchmal lange dauern, bis professionelle Hilfe einen Patienten erreicht. Erste-Hilfe-Kenntnisse, eine Bordapotheke und Erste-Hilfe-Koffer sind daher unverzichtbar. Wassersportverbände und andere Ausbilder bieten spezielle Kurse zu Medizin auf See an. Ist ein Unfall passiert oder ein Crew-Mitglied erkrankt, melden Sie sich umgehend bei der Rettungsleitstelle See (MRCC). Die veranlasst Hilfe und gegebenenfalls medizinische Beratung.

Erste-Hilfe-Box an Deckeiner Segelyacht
Foto: Steven Keller

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Foto: Thomas Steuer

Feuerlöschmittel

Feuerlöscher und Feuerdecken gehören zur Grundausstattung jedes Sportbootes. Achten Sie auf die regelmäßige Wartung. Stellen Sie sicher, dass die Löschmittel jederzeit zugänglich sind und die Crew weiß, wo sie zu finden bzw. wie sie zu bedienen sind. Für Motorräume empfiehlt es sich, automatische Feuerlöschanlagen mit rückstandsfreien Löschmitteln zu installieren. Für große Motorräume mit Motoren ab einer bestimmten Leistung sind automatische Feuerlöschanlagen gemäß EU-Richtlinien vorgeschrieben.

Kommunikation

Funktionierende Kommunikationsgeräte sind im Notfall überlebenswichtig. Große Vorteile eines UKW-Funkgerätes: 

  • Jeder in der Nähe kann mithören und schnell Hilfe leisten.
  • Durch eine Kreuzpeilung kann der Standort des Senders schnell bestimmt werden. 

Trainieren Sie den Umgang mit Ihrem Funkgerät. Vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem anderen Boot, nutzen Sie dafür unbedingt einen Arbeitskanal. Bei einem Fehlalarm muss dieser schnellstens zurückgenommen werden: „This is Bootsname, MMSI, Rufzeichen please cancel my distress alert.“ Setzen Sie nicht nur auf ein Gerät. Handsprechfunkgeräte oder auch ein Handy können im Notfall helfen. Prüfen Sie vor jedem Törn, ob auch der Akku geladen ist.

Foto: Sven Junge

Speichern Sie die Nummer der Rettungsleitstelle See (MRCC) mit Auslandsvorwahl (+49 421 536870) unter einer Kurzwahltaste ein. Die Auslandsvorwahl ist sinnvoll, da sich in den Grenzgebieten das Mobiltelefon möglicherweise unbemerkt in ausländische Netze einloggt.

Bitte beachten: Wer ein UKW-Funkgerät betreiben will, braucht ein entsprechendes Funkzeugnis. Im Notfall darf jedoch jeder ein Funkgerät bedienen.

Viele Sportbootschulen und Volkshochschulen bieten Vorbereitungskurse für die Prüfungen für das Funkzeugnis an. Diese organisieren in der Regel auch die Anmeldung zur Prüfung.

AIS: Automatisches Schiffs-Identifizierungs-System

Mit AIS (Automatic Identification System) identifizieren sich Schiffe und geben wichtige statische, reisebezogene und dynamische Daten für andere Teilnehmer an der Schifffahrt eindeutig bekannt. AIS hilft Kollisionen auf See zu vermeiden. Es ermöglicht den automatischen Informationsaustausch zwischen Schiffen untereinander und mit Landstationen. Für die Verkehrszentralen an der Küste ist es ein ergänzendes Mittel zur maritimen Verkehrssicherung. Hierdurch erhöht sich die Sicherheit auf dem Wasser erheblich. Das Verfahren des AIS-Datenaustausches ist weltweit standardisiert und funktioniert auf allen Weltmeeren, sodass sich auch Schiffe unterschiedlicher Nationen auf offener See begegnen können und sich gegenseitig „sehen“. 

Foto: Tom Tautz

Statische AIS-Daten geben Auskunft über:

  • den Schiffsnamen,
  • das internationale Funkrufzeichen und die MMSI,
  • den Schiffstyp und seine Abmessungen.

Zu den reisebezogenen AIS-Daten gehören:

  • aktueller Tiefgang,
  • der Bestimmungshafen,
  • ETA (Estimated Time of Arrival, geplante Ankunftszeit),
  • eventuelle Angaben zur Ladungskategorie.

Die dynamischen AIS-Daten beinhalten:

  • Angaben über die Position des Schiffes,
  • seine Geschwindigkeit und seinen Kurs,
  • das momentane Drehverhalten.

Schiffsradar

Als eine der sichersten Technologien zur Kollisionsvermeidung gilt nach wie vor die Radaranlage auf See. Sie ist unverzichtbar vor allem bei schlechter Sicht oder Nebel. Das Schiffsradar schützt am verlässlichsten vor Kollisionen mit anderen Schiffen und Gegenständen, wie zum Beispiel einer nicht auf der Seekarte abgebildeten Tonne. Voraussetzung ist, dass Sie das Schiffsradar richtig einstellen und bedienen. Die zuverlässige Interpretation eines Radarbildes benötigt allerdings viel Übung und Erfahrung.

Foto: Tom Tautz
Foto: svb.de

Radar an Bord: sicherer auf See

Das Wort Radar steht für die englische Bezeichnung „Radio Detection and Ranging“ und beschreibt eine Positions- und Abstandsbestimmung über die Aussendung und Reflektion von Radiowellen. Diese kurzen elektromagnetischen Wellen, auch Impulse genannt, werden von Ihrer Radarantenne an Bord ausgesandt. Wenn diese Impulse auf andere Schiffe, Betonnung, eine umliegende Hafenanlage oder Ähnliches prallen, werden sie reflektiert und von Ihrer Radarantenne wieder aufgefangen. Die angeschlossene Radaranlage oder das radarfähige Multifunktionsdisplay werten die übermittelten Informationen aus, zeigen ein mögliches Hindernis an, berechnen Ihren Abstand zu diesem und bestimmen außerdem seine Richtung/Peilung. Das permanente Rotieren erzeugt ein gleichmäßiges Entsenden der Impulse in alle Himmelsrichtungen. So ist sichergestellt, dass nicht nur eine Seite des Schiffes überwacht wird.

Die Vorteile der Radaranlage

Die Radarantenne sendet und empfängt die benötigten Daten für die Ortung von Hindernissen in der Umgebung. Bei der Verwendung von AIS sehen Sie immer nur dasjenige Schiff oder Hindernis, welches aktiv seine AIS-Daten sendet.

Seenotsignalmittel

Wer auf See in Not gerät, darf sich nicht nur auf Funkgerät oder Mobiltelefon zur Alarmierung anderer verlassen. Seenotsignalmittel gehören zur Pflichtausstattung. Verschiedene Einsatzbereiche erfordern unterschiedliche Signalmittel. Seien Sie gerüstet und haben Sie stets einen kompletten Satz an Bord. Dazu gehören Signalraketen, Handfackeln und Rauchsignale. Bitte beachten Sie: In Deutschland ist für den Erwerb, die Lagerung und den Transport von Seenotsignalmitteln ein Sach- oder Fachkundenachweis Voraussetzung. Verwendet werden dürfen sie allerdings ohne Schein. Leuchtsignalmittel können andere auf einen Notfall aufmerksam machen oder ihnen den Weg zum Unglücksort weisen. Die Mittel sind in der Regel einfach zu bedienen. Es sollten aber folgende Grundregeln beachtet werden, um im Notfall schnell mit Seenotsignalmitteln agieren zu können:

Foto: Markus Stahmann
  • Jedes Crew-Mitglied sollte vor einer Fahrt wissen, wo sich die Signalmittel befinden und wie sie bedient werden.
  • Achten Sie auf die begrenzte Haltbarkeit der Seenotsignalmittel und tauschen Sie sie bei Bedarf umgehend aus. Nach etwa vier Jahren ist nicht mehr garantiert, dass sie sicher funktionieren.
  • Seenotsignalmittel nützen nur dann, wenn sie im Notfall schnell gegriffen werden können.
  • Achtung: Seenotsignalmittel nur im Notfall einsetzen! Der Missbrauch wird mit einem Bußgeld belegt.

Wer den Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel erwerben will, muss mindestens 16 Jahre alt sein und den amtlichen Sportbootführerschein oder einen der ICC Res. 40 entsprechenden Führerschein haben. Die Prüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung mit einem Fragebogen und einer praktischen Prüfung. Der sichere Umgang mit folgenden Signalmitteln muss nachgewiesen werden: 

  • Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  • Rauchsignal (orange/Dose)
  • Signalgeber mit Magazin/Trommel 

Außerdem muss die Handhabung nicht gezündeter Signalmittel/Versager gezeigt werden. Bei Verwendung einer Signalpistole ist bei einem Mindestalter von 18 Jahren ein Sachkundenachweis erforderlich.

Foto: Manuel Miserok

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