Wir wissen: Testamentsspenden sind eine ganz persönliche Angelegenheit

Wollen Sie einfach nur die Möglichkeiten überdenken, die Ihnen offenstehen? Oder haben Sie sich schon entschieden, was Sie tun möchten? In beiden Fällen freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung übernehmen. Aber wir können Ihnen dabei behilflich sein, eine Orientierung zu finden – und dann ein Gespräch beim Rechtsanwalt oder Notar vorzubereiten.
Fragen rund um das Testament sind eine sehr persönliche und private Angelegenheit. Jeder Einzelfall erfordert eine individuelle Behandlung. Wir sind auf solche Fragen vorbereitet und begleiten Sie gerne auf Ihrem Entscheidungsweg. Mit uns können Sie absolut vertraulich über Ihre Pläne sprechen. Wir behandeln Ihr Anliegen mit jahrzehntelanger Erfahrung, Kompetenz und absoluter Diskretion.

Sie möchten mit uns ins Gespräch kommen, haben konkrete Fragen, wie Sie Ihre Erbschaft an uns herantragen können? Dann melden Sie sich bitte bei uns, wir sind gerne für Sie da. 

„Gott hilft dem Seemann in der Not, doch steuern muss er selbst.“

Fritz Thieme

Hans-Günter Seibke fuhr weder zur See, noch war er Wassersportler. Aber er war Nordseeurlauber, und zwar von Kindesbeinen an. 

Großzügige Zuwendung aus Nachlass

Die großzügige Zuwendung ermöglichte den Bau des neuen Seenotrettungsbootes. „Dafür sind wir außerordentlich dankbar, denn dies versetzt uns in die Lage, die Freiwilligen unserer Station Schilksee mit einem modernen Neubau auszurüsten und ihnen damit weiterhin bestmögliche Aussicht auf Erfolg ihrer nicht selten auch gefahrvollen Einsätze zu geben“, sagte Ingo Kramer, ehrenamtlicher Vorsitzer der DGzRS, anlässlich der Taufe im benachbarten Laboe.

Gut zu wissen: Eine Testamentsspende im Sinne einer Spende gibt es rechtlich nicht.

Zwar reden wir auf dieser Seite von einer Testamentsspende – für Sie ist aber wichtig zu wissen, dass wir für eine testamentarische Verfügung keine Spendenquittung ausstellen dürfen. Denn rechtlich gesehen gibt es keine Testamentsspende. Sie können Ihren Nachlass nicht spenden, sondern ausschließlich vererben. Wir verwenden den Begriff der Testamentsspende dennoch, weil wir häufig danach gefragt werden und sich dieser Begriff etabliert hat.

6 gute Gründe, Ihr Erbe an die Seenotretter zu spenden

1. Sie zollen unseren überwiegend freiwilligen Rettungsleuten Respekt vor ihrem selbstlosen Einsatz.

2. Sie identifizieren sich mit unseren Grundsätzen: freiwillig, unabhängig, spendenfinanziert 

3. Sie wissen, dass wir mit den uns anvertrauten Mitteln verantwortungsvoll umgehen. Sie setzen Ihre Mittel sinnvoll ein: Sie schaffen mit Ihrer Testamentsspende etwas Bleibendes.

4. Sie setzen auf unsere jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz, Sorgfalt und Diskretion bei allem, was nach einem Todesfall zu tun ist.

5. Sie fördern eine Finanzierung ausschließlich durch freiwillige Zuwendungen.

6. Sie vertrauen auf eine transparente Mittelverwendung für unsere Arbeit auf Nord- und Ostsee.

Der wichtigste Grund: Mit einer Testamentsspende retten Sie Leben. Sie können die Seenotretter auch in der Lebens- oder privaten Rentenversicherung als Begünstigte einsetzen.

Mit Ihrer Testamentsspende entscheiden Sie sich für etwas Bleibendes.

Wer den Seenotrettern sein Erbe spendet, schafft etwas Bleibendes. Die Mittel, die wir aus Nachlässen erhalten, fließen ungeschmälert in unsere Rettungsflotte. Wir möchten, dass unsere Besatzungen stets sicher mit geretteten Schiffbrüchigen an Bord in den Hafen zurückkommen. Das setzt voraus, dass wir ihnen eine besonders sichere und zuverlässige Ausrüstung mit in den Einsatz geben können.
Mit Ihrem Testament tragen Sie dazu bei, die Idee der uneingeschränkt freiwilligen, unabhängigen und spendenfinanzierten Arbeit der DGzRS auf Nord- und Ostsee weiterhin mit Leben zu füllen. Der Umfang der Berücksichtigung spielt dabei keine Rolle.

Kann ich die Seenotretter auch mit einem Vermächtnis bedenken?

Vermächtnisnehmer sind von sämtlichen Pflichten befreit und haben gegenüber dem Erben nur das Recht zur Herausgabe des testamentarisch vermachten Gegenstandes oder der Geldsumme.

Als Testamentsspende für die Seenotretter sollten Sie eine Vermächtnisanordnung ausdrücklich als solche formulieren.

Warum die Seenotretter in meinem Testament bedenken?

Lesen Sie in unseren Magazinbeiträgen mehr über die Menschen, die mit ihrem Nachlass die Seenotretter unterstützen. 

Warum die Seenotretter?

Diese Frage hätten wir Eva Hickmann gerne gestellt. Sie starb am 25. April 2011, wenige Tage nach ihrem 66. Geburtstag. Ihr Testament hat uns völlig überrascht.

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Andrea Vogt

Andrea Vogt

Nicolaus Stadeler

Nicolaus Stadeler

Ein Tierfreund mit Liebe zum Meer

Im Juni 2011 verstarb Fritz Nerlich im Alter von fast 88 Jahren auf „seiner“ Insel. Seinen Nachlass sollten die Seenotretter bekommen, das hatten seine 2002 verstorbene Frau Marianne und er bereits vor vielen Jahren verfügt.

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Nicolaus Stadeler

Nicolaus Stadeler

Andrea Vogt

Andrea Vogt

Wir sind für Sie da – Justiziarin Andrea Vogt ist Ihre Ansprechpartnerin für Ihre Testamentsspende

Wir möchten, dass zu Lebzeiten alles so geregelt wird, wie Sie es sich wünschen. Dazu gehört nicht nur ein Testament. Wenn Sie die Seenotretter als Erben einsetzen, gehört dazu auch all das, was nach einem Sterbefall zu tun ist.
Wir kümmern uns mit der gleichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit darum, als wenn es ein Trauerfall in der eigenen Familie wäre. Und mit der Kompetenz unserer jahrzehntelangen Erfahrung. Nicht nur Schiffbrüchige können sich auf die Seenotretter verlassen – wer sie im Testament bedenkt, kann es auch.

Jetzt etwas Bleibendes hinterlassen – und die Seenotretter als Erben einsetzen.

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Häufige Fragen zur Testamentsspende an die Seenotretter

Wer kümmert sich um meinen Nachlass, wenn ich eine Testamentsspende an die Seenotretter veranlasse?

Wir selbst. Die Sichtung des Nachlasses übernimmt und leitet unsere Justiziarin Andrea Vogt persönlich – das gilt auch für Testamentsspenden im Ausland. Bei uns gilt grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip. Es prüft also zusätzlich eine weitere Person. Es gibt keine regionalen Unterschiede: Wir kümmern uns um alle notwendigen Dinge unabhängig vom Ort. Unsere Justiziarin Andrea Vogt ist in ganz Deutschland unterwegs. 

Wie erfahren die Erben vom Todesfall?

Welche Informationen im Todesfall von wem an wen gehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Erbfolge.

Können auch Hinterbliebene ein Testament eröffnen?

Die Eröffnung muss durch das Amtsgericht erfolgen. Auch hier erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber zur Erbfolge.

Wer sorgt dafür, dass die Bestattung so erfolgt, wie ich es möchte?

Erben erben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Ist die DGzRS als Erbin eingesetzt, organisieren wir selbstverständlich die Bestattung. Dafür ist es hilfreich, die eigenen Wünsche schriftlich bei den persönlichen Unterlagen so zu hinterlegen, dass die Erben sie schnell finden. 

Im Testament sind Wünsche zur Bestattung wenig sinnvoll, weil die amtliche Eröffnung häufig erst nach einer Bestattung stattfindet.

Wer kümmert sich um die Grabpflege, wenn ich den Seenotrettern mein Erbe spende?

Am einfachsten ist es, die Grabpflege bereits zu Lebzeiten zu regeln. In diesem Fall helfen die Treuhandstellen für Dauergrabpflege weiter, zum Beispiel hier. Finden wir als Erbe keine Regelung vor, veranlassen wir die Dauergrabpflege mit der zuständigen Treuhandstelle.

Führt die DGzRS auch Seebestattungen durch?

In Absprache mit den kommerziellen Seebestattungsreedereien führen wir keine Seebestattungen für Dritte durch. Die einzigen Ausnahmen sind Alleinerbschaften für die DGzRS sowie unsere Beschäftigten. 

Was passiert mit meinem Hausrat?

Nachdem wir uns einen persönlichen Eindruck verschafft und den Hausrat gesichtet haben, entscheiden wir über die Verwendung. Hochwertigen Hausrat wie Antiquitäten, Gemälde oder Silber lassen wir in der Regel gesondert von Fachleuten verwerten. Wo immer möglich und sinnvoll, führen wir auch scheinbar wertlose Dinge noch einer Verwertung zu.

Was kann ich tun, damit meine Wertsachen wie zum Beispiel Schmuck, Gemälde, Antiquitäten, Silber, Münzen oder Briefmarken nicht unter Wert veräußert werden?

Eine Liste mit den aus Ihrer Sicht wichtigen Dingen und Hinweisen sollten Sie bei den persönlichen Unterlagen aufbewahren. Sie erleichtert uns die Sortierung erheblich. So stellen Sie sicher, dass Ihre wertvollen und Ihnen ans Herz gewachsenen Dinge nicht unter Wert abgegeben werden.

Was geschieht mit offenen Rechnungen?

Auch für Rechnungen gilt, dass die Erben außer Rechten auch Pflichten erben. Dazu gehören Prüfung und Begleichung offener und auch nach dem Tode eintreffender Rechnungen. Wenn Sie uns Ihr Erbe spenden, kümmern wir uns selbstverständlich darum.

Wer kündigt die Wohnung, Versicherungen und andere Verträge?

Wir übernehmen dies, wenn die Seenotretter von Ihnen als Erbe eingesetzt sind. Lebensversicherungen spielen eine gesonderte Rolle, dazu mehr auf unserer Info-Seite rund um Erbschaft.

Wie gehen die Seenotretter mit geerbten Immobilien um?

Wenn Immobilien zum geerbten Nachlass gehören, prüfen wir, auf welche Weise der Wert der Immobilie uns bestmöglich unterstützen kann. Die Entscheidung hängt vom jeweiligen Einzelfall und den Marktgegebenheiten ab. Das Bewirtschaften von Immobilien gehört nicht zu unseren eigentlichen Aufgaben. Entscheiden wir uns für eine Veräußerung, gilt der Grundsatz: Gute Verwertung hat Vorrang gegenüber schneller Verwertung.

Wie legitimieren sich Erben gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden?

In der Regel verlangen nicht nur Banken neben der Sterbeurkunde einen Erbschein, mit dem sich Erben ausweisen. Dazu informieren wir auf unserer Info-Seite rund um Erbschaft ausführlich.

Wie gehen die Seenotretter damit um, wenn das Testament angefochten wird?

Für uns ist die Erfüllung eines letzten Willens oberstes Gebot. Wir orientieren uns einzig daran, was der Verfasser zu Lebzeiten wollte. Sollte es dafür notwendig sein, den Gerichtsweg zu beschreiten, tun wir auch das.

Was ist ein digitaler Nachlass? 

Auch der digitale Nachlass gehört zur Erbschaft. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: 

  • sämtliche gespeicherte Daten auf allen stationären und mobilen Elektronikgeräten
  • Profile und vor allem Fotos in sozialen Netzwerken
  • Rechte an Webseiten
  • online abgeschlossene Verträge inklusive Online-Abos
  • zum Zeitpunkt des Todes online georderte Waren
  • mögliche Guthaben bei Bezahldiensten oder Spieleportalen
  • das E-Mail-Konto oder die E-Mail-Konten
  • das Onlinebanking

Was machen die Seenotretter mit meinem digitalen Nachlass?

Um dem Erben den Umgang mit digitalen Daten, Passwörtern, Konten in sozialen Medien und Streaming-Rechten nach dem Tode zu erleichtern, gibt es einige grundlegende Hinweise, die Sie bereits zu Lebzeiten bedenken sollten. 
Die wichtigsten drei Punkte:

  1. Regeln Sie rechtzeitig, wer sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll. Legen Sie fest, was mit Ihren Konten und Daten geschehen soll, wenn Sie nicht mehr da sind.
  2. Bevollmächtigen Sie eine Person und legen Sie dies in einer Vollmacht fest.
  3. Erstellen Sie eine Übersicht über all Ihre Accounts, Passwörter und Nutzernamen.

Weitere Tipps und Checklisten bietet die Verbraucherzentrale.

Was kostet die Abwicklung meines Erbes durch die Seenotretter?

Wird die DGzRS als Alleinerbe und ohne weiteren Testamentsvollstrecker eingesetzt, übernehmen wir als Erbe auch die Funktion des Testamentsvollstreckers. Dafür fallen bei uns keine gesonderten Gebühren an.

Schlagen die Seenotretter auch Erbschaften aus?

Nach Bekanntwerden eines Todesfalls haben Erben sechs Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Stellt sich in diesen sechs Wochen heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, müssen wir ein Erbe ausschlagen.

Wir wollen und dürfen keine Spendengelder für den Ausgleich von Nachlassverbindlichkeiten verwenden.

Foto: Klaus Haase

Das Testament als Spende: Ein gutes Gefühl, wenn der letzte Wille geordnet ist.

Mit einem Testament kann jeder das gesetzliche Erbrecht zum Teil außer Kraft setzen. Die einzige Ausnahme ist der Anspruch auf den Pflichtteil. Wenn Sie sich an einige fest definierte Regeln halten, gilt im Einzelfall also die „maßgeschneiderte“, auf den ganz konkreten Erbfall abgestellte Erbfolge, wie Sie sie in Ihrer letztwilligen Verfügung festschreiben.
Die Auseinandersetzung mit dem letzten Willen ist vielen Menschen eher unangenehm. Aber: Es ist ein gutes Gefühl, die Dinge so geordnet zu wissen. Die Gewissheit zu haben, dass sich später jemand um alles kümmern wird – vertrauenerweckend und kompetent, zuverlässig und erfahren.

Andrea Vogt sorgt bei uns dafür, dass der Wille des Erblassers auch wirklich umgesetzt wird – dabei begleitet sie bei Bedarf bereits die Testamentsgestaltung.

Ihre testamentarische Zuwendung hilft 30 Jahre lang und mit klarem Kurs: Menschen aus Seenot zu retten.

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Jetzt Leben retten – und die Seenotretter als Erbe einsetzen

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Die Dienstzeit unserer rund 60 Seenotrettungskreuzer und -boote beträgt angesichts der hohen Belastungen im Such- und Rettungsdienst auf See ungefähr 30 Jahre. Das bedeutet: Im Schnitt müssen wir jedes Jahr zwei neue Schiffe in Dienst stellen.

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Sicherheit ist nicht nur auf See unser Thema. Wir gehen mit Ihren Daten verantwortungsbewusst und datenschutzkonform um. Verantwortlich gem. DSGVO ist die DGzRS, Werderstr. 2 in 28199 Bremen. Die DGzRS nutzt Ihre Daten zur postalischen Kontaktaufnahme auf Grundlage von Art. 6 lit. f) DSGVO. Sie können jederzeit unter info@seenotretter.de der Nutzung widersprechen.

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