Wie Sie die Stiftung der DGzRS mit einer Zustiftung oder Spende unterstützen

Sie möchten die Stiftung „Die Seenotretter“ besonders nachhaltig unterstützen? Dann können Sie in den Kapitalstock unserer Stiftung zustiften – mit Geld und Sachzuwendungen wie Immobilien. Alternativ ist es auch möglich, eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung „Die Seenotretter“ zu errichten. Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten einer Zustiftung oder Spende an unsere Stiftung. 

Sie möchten direkt Kontakt aufnehmen und persönlich über Ihr Anliegen sprechen? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Seenotrettungskreuzer im Einsatz auf dem Meer
Foto: Sebastian Drolshagen
Seenotretter schauen auf Bildschirme im Bootshaus
Foto: Thomas Steuer

Warum das Zustiften eine gute Idee ist

Mit einer Zustiftung an die Stiftung „Die Seenotretter“

  • helfen Sie Menschen, die in Seenot geraten sind,
  • helfen Sie langfristig und nachhaltig, schaffen etwas Bleibendes auf unbestimmte Zeit,
  • entsteht für Sie kein eigener Verwaltungsaufwand,
  • sparen Sie zugleich Steuern.

Was Sie mit einer Zustiftung in die Stiftung „Die Seenotretter“ bewirken

Seit rund 160 Jahren fahren unsere Besatzungen raus, wenn andere reinkommen – bei jedem Wetter und rund um die Uhr. Die meisten unserer Rettungsleute engagieren sich als Freiwillige. Sie retten Schiffbrüchige, helfen Fischern, die mit ihrem Kutter in Not geraten sind, kümmern sich um schwer erkrankte Seeleute, helfen Wassersportlern auf leckgeschlagenen Segelyachten und befreien Wattwanderer aus Lebensgefahr. Mit Ihrem finanziellen Engagement machen Sie das alles erst möglich – Sie werden Teil der starken Gemeinschaft im #TeamSeenotretter.


Ermo Lehari: Stifter aus Leidenschaft

Ermo Lehari ist nicht nur ehrenamtlicher Mitarbeiter der Seenotretter und als solcher vor allem in Süddeutschland aktiv. Er ist auch Zustifter der Stiftung „Die Seenotretter“. Das Prinzip der Freiwilligkeit bewundert er besonders: „Für mich ist es nur konsequent, diese außergewöhnliche und einzigartige Gesellschaft auch finanziell zu unterstützen.“

Seenotretter berät einen älteren Herren an einem Stehtisch

„Für mich ist es nur konsequent, diese außergewöhnliche und einzigartige Gesellschaft auch finanziell zu unterstützen.“

Zustiften ist ganz einfach – so geht’s

Zustiften per Banküberweisung ist genauso unkompliziert wie spenden.
So kommt Ihre Zustiftung sicher an:

Empfänger: Stiftung „Die Seenotretter“
Konto: Sparkasse Bremen
IBAN: DE02 2905 0101 0082 8482 84
BIC: SBREDE22XX
Verwendungszweck: „Zustiftung“ und Ihre Adresse

Die Angabe „Zustiftung“ und Ihre Adresse sind ganz besonders wichtig, damit wir Ihnen eine korrekte Zuwendungsbestätigung ausstellen können.

Alternative 1: Eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung „Die Seenotretter“ gründen

  • Wann ist das sinnvoll? Wenn Sie die Seenotretter mit einer größeren Summe nachhaltig unterstützen möchten und die Würdigung des Engagements über den Namen der unselbstständigen Stiftung gewünscht ist.
  • Ist das kompliziert, bürokratisch? Nein, es entsteht Ihnen kein Verwaltungsaufwand. Die unselbständige Stiftung (Treuhandstiftung) gründen Sie gemeinsam mit der Treuhänderin (Stiftung „Die Seenotretter“). In der Regel wird ein Treuhandvertrag mit Satzung abgeschlossen. Das geht insgesamt schneller vonstatten als bei einer selbstständigen Stiftung. Die Treuhänderin übernimmt die Verwaltung für Sie. Dazu gehört auch, dass sie den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit stellt. Die Kontrolle erfolgt lediglich durch das Finanzamt. 
  • Gibt es Voraussetzungen, die ich erfüllen muss?
    Jede natürliche oder juristische Person kann eine Treuhandstiftung errichten.

Alternative 2: Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung 

Eine besondere Form der Zustiftung ist der Stiftungsfonds. Dabei übereignen Sie als Stifter ein Vermögen auf Dauer als Sondervermögen. Es wird in der Bilanz der Stiftung „Die Seenotretter“ gesondert ausgewiesen. Sie als Zustifter können Ihrem Stiftungsfonds einen Namen Ihrer Wahl geben. Ein solcher Fonds ist somit eine sehr persönliche Art der Hilfe. Dank der unkomplizierten Form ist er deutlich weniger aufwendig als eine eigene unselbstständige Stiftung. Ein Stiftungsfonds hat keine eigenen Gremien und muss nicht vom Finanzamt anerkannt werden. Trotzdem gelten die steuerlichen Vorteile des Zustiftens.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Wunsch umzusetzen. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und den nötigen Kontakten zu Anwälten, Wirtschaftsprüfern und auch zum Finanzamt helfen wir Ihnen weiter.

Sie möchte eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung „Die Seenotretter“ gründen? In einem persönlichen Gespräch gehe ich gern mit Ihnen die Details durch.  

„Die ersten und wesentlichen Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Gleich zu Beginn kann so eine ganz wichtige Weichenstellung erfolgen. Meist reicht ein solcher erster Dialog nicht aus: Oft schließt sich ein ausführlicher Gedankenaustausch an.“

Nicolaus Stadeler, Vorstand der Stiftung „Die Seenotretter“

Besondere Steuervorteile bei Zustiftungen und bei der Errichtung einer Stiftung

Zuwendungen an eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung (dazu gehören Treuhandstiftungen) können Sie zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug als Sonderausgaben geltend machen. Privatpersonen können bei Zuwendungen in den Vermögensstock einer bestehenden gemeinnützigen Stiftung oder im Zusammenhang mit einer Stiftungsneugründung bis zu eine Million Euro im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren abziehen. Die Summe bezieht sich auf den gesamten Zehnjahreszeitraum und kann innerhalb dieses Zeitraums nur einmal in Anspruch genommen werden.

Seenotretter mit Headset
Foto: Sebastian Drolshagen

Die Erbschaftsteuer entfällt bei einer Zustiftung

Erfolgt eine Zustiftung oder Gründung einer Stiftung von Todes wegen aufgrund einer testamentarischen Verfügung, so fällt auf das übertragene Vermögen keine Erbschaftsteuer an. Die Stiftung „Die Seenotretter“ ist von der Erbschaftsteuerpflicht befreit.

Sie haben geerbt? Auch in diesem Fall können Sie steuerfrei zustiften

Gut zu wissen: Eine aus geerbtem Vermögen weitergegebene Zustiftung ist innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbanfall von der Erbschaftsteuer befreit. Haben Sie also selbst Vermögenswerte geerbt oder geschenkt bekommen und geben Sie diese als Zustiftung an die Stiftung „Die Seenotretter“ weiter, erstattet Ihnen das Finanzamt die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Dabei ist es egal, ob Sie diese Vermögenswerte insgesamt oder nur Teile davon zustiften.

Karin und Volker Scholz: „Eine der wichtigsten Entscheidungen unseres Lebens“

Karin und Volker Scholz haben sich entschieden, in die Stiftung „Die Seenotretter“ zuzustiften. „Das Leben hat es gut mit uns gemeint. Sicherlich, es gab auch schwere Zeiten und der Erfolg fiel nicht vom Himmel. Dass wir heute auf der Sonnenseite des Lebens stehen, verdanken wir harter Arbeit und auch einer gehörigen Portion Glück, das in entscheidenden Momenten immer dabei war. Dafür sind wir ausgesprochen dankbar und wir möchten der Gesellschaft, die uns all das ermöglicht hat, etwas zurückgeben.“

Eine eigene Stiftung mag auf den ersten Blick attraktiv aussehen, sie muss aber nicht unbedingt die einzige und beste Lösung sein. Manchmal kann Spenden sinnvoller sein, manchmal Zustiften.

Sie haben Fragen zur Stiftung „Die Seenotretter“?  Dann lassen Sie uns diese in einem persönlichen Gespräch klären. 

Danke! 

Im Namen unserer Rettungsleute an Bord bedanken wir uns ganz herzlich bei einer ganzen Reihe von Zustiftern, die ungenannt bleiben möchten.
Ausdrücklich bedanken wir uns für ihre jeweilige Zustiftung bei:

Almut Bartsch, Mülheim

Peter Diesterhaupt, Erlangen

Franz Hackl, Unterhaching

Ermo Lehari, Reutlingen

Hartwig Schaare, Berlin

Karin und Volker Scholz, München

Fakten rund um die Stiftung
„Die Seenotretter“

Name: Stiftung „Die Seenotretter“
Rechtsform: rechtlich selbstständige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz: Werderstraße 2, 28199 Bremen
Gegründet: 2013
Stiftungzweck: Einziger Stiftungszweck ist die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr durch die ideelle und finanzielle Unterstützung der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. Hier finden Sie die Satzung der Stiftung.
Gemeinnützigkeit: Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Unseren aktuellen Freistellungsbescheid haben wir für Sie hinterlegt. 
Vorstand: Mitglieder des aktuellen Vorstandes der DGzRS sowie der jeweilige kaufmännische Geschäftsführer der DGzRS
Ingo Kramer, Matthias Claussen, Lars Carstensen, Nicolaus Stadeler
Vertretungsbescheinigung
Stiftungskapital: 50.000 Euro
Zustiftungen: mehr als 3 Mio. Euro (Stand 31. Dezember 2020)
Dachstiftung: Die Stiftung kann als Treuhänderin oder Träger weiterer rechtsfähiger oder unselbstständiger Stiftungen mit gleichem Stiftungszweck handeln.
Derzeit ist die Stiftung „Die Seenotretter“ Treuhänderin für die unselbstständige Romy-und-Klaus-Frank-Stiftung.

Kontakt:


Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)
Stiftung „Die Seenotretter“
Nicolaus Stadeler, Vorstand
Werderstraße 2
28199 Bremen

Tel.: 0421 53707-510
E-Mail: stiftung@seenotretter.de
Bankverbindung
Sparkasse Bremen
IBAN: DE02 2905 0101 0082 8482 84
BIC: SBREDE22XX

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