Wir sind zuständig für Suche und Rettung auf Nord- und Ostsee – rund um die Uhr und bei jedem Wetter


Die Seenotretter sind verantwortlich für den maritimen Such- und Rettungsdienst in unseren Gebieten von Nord- und Ostsee. Die Bundesrepublik Deutschland hat der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) diese hoheitliche Aufgabe übertragen. Wir sind zuständig dafür, sämtliche Such- und Rettungsmaßnahmen durchzuführen, zu leiten und zu koordinieren. Dazu unterhalten wir die deutsche Rettungsleitstelle See, das Maritime Rescue Co-ordination Centre (MRCC) Bremen.

Im internationalen Sprachgebrauch wird unsere Aufgabe als SAR-Dienst bezeichnet. SAR steht für Search and Rescue, Suche und Rettung. Mit dieser weltweit einheitlichen Abkürzung sind die Einsatzmittel der in ihrem jeweiligen Land zuständigen Organisation deutlich sichtbar gekennzeichnet. Deshalb stehen die drei Buchstaben SAR auch am Bug aller unserer Rettungseinheiten.

Unsere selbst gewählte Aufgabe nehmen wir unabhängig und eigenverantwortlich wahr. Deshalb verzichten wir bewusst auf jegliche staatlich-öffentliche Mittel. Wir beanspruchen keine Steuergelder, sondern finanzieren unsere gesamte Arbeit seit jeher ausschließlich durch Spenden und freiwillige Beiträge.

Zwei Seenotretter stehen auf der offenen Brücke eines Seenotrettungskreuzers, einer am Funk, der andere mit einem Fernglas
Seenotrettungskreuzer fährt mit hoher Geschwindigkeit
Zwei Wachleiter in der Seenotleitung Bremen, einer am Funk, der andere zeigt etwas auf dem Bildschirm
Ein Seenotretter beugt sich aus der Bergepforte in Richtung Wasser und streckt eine rettende Hand aus

Fotos: Die Seenotretter - DGzRS (1,2,4); Steven Keller (3)

Wir sind keine Helden. Wir sind Profis. – Die Aufgaben der Seenotretter


Die DGzRS ist der zuständige, allumfängliche Seenotrettungsdienst auf Nord- und Ostsee. Sie ist keine Hilfsorganisation, sondern hat Garantenfunktion. Unsere Aufgaben sind

  • die Rettung von Menschenleben aus Seenot,
  • die Koordinierung aller Maßnahmen im Seenotfall und bei Hilfeleistungen innerhalb des deutschen SAR-Bereiches, sowie
  • die Überwachung der UKW-Kanäle 16 und 70 für Not- und Sicherheitszwecke sowie die Durchführung des Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehrs auf UKW im deutschen SAR-Bereich.

Im Rahmen der Durchführung dieser Aufgaben ergeben sich weitere Tätigkeiten, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Auszug):

  • medizinische Erstversorgung Geretteter,
  • Sicherung gefährdeter Schiffe und deren Besatzungen,
  • Hilfe bei der Befreiung der Besatzungen von See- und Luftfahrzeugen aus unmittelbarer Gefahr,
  • Transport Kranker und Verletzter einschließlich Gewährung erweiterter Erster Hilfe und Erstversorgung von Unfallpatienten,
  • jegliche Tätigkeiten, die drohende Not- und Unglücksfälle zu verhüten helfen,
  • Unterstützung deutscher Schiffe oder deutscher Besatzungen bei Notfällen im Ausland,
  • Unterstützung der Feuerwehren bei der Brandbekämpfung im Rahmen der Möglichkeiten, sowie
  • Unterstützung des Havariekommandos bei komplexen Schadenslagen.
Ein Seenotretter lehnt sich aus der Bergepforte und streckt die Hand aus – die Perspektive ist aus dem Wasser fotografiert.
Ein Seenotarzt beugt sich mit Stethoskop über einen Patienten im Bordhospital
Ein Seenotretter steht an Bord und spricht in ein Handfunkgerät
Ein Seenotrettungskreuzer wirft mit den Feuerlöschmonitoren hohe Wasserbögen, dahinter fährt ein Seenotrettungsboot

Fotos: Steven Keller (1,3); Sven Junge (2); Die Seenotretter - DGzRS (4)

Nationale und internationale Grundlagen unserer Arbeit


Mehr als ein Jahrhundert hatten wir unsere satzungsgemäße Aufgabe in den deutschen Gebieten von Nord- und Ostsee praktisch aus unserer Tradition heraus inne. Bereits 1965 allerdings wurde im Zuge des Seeaufgabengesetzes die Rolle der DGzRS als alleiniger Seenotrettungsdienst festgeschrieben.

Weitere rechtliche Rahmenbedingungen wurden 1982 unter Bezugnahme auf die 1979 in Hamburg verabschiedete internationale SAR-Konvention in einer Vereinbarung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und den Seenotrettern festgelegt: Durchführung, Leitung und Koordinierung des maritimen Such- und Rettungsdienstes wurden der DGzRS verbindlich übertragen. Beide Vertragspartner verständigten sich darauf, dass die Seenotretter den SAR-Dienst weiterhin als privatrechtlicher und gemeinnütziger Verein unabhängig, freiwillig und mit den eigenen Mitteln durchführt.

Wir führen den Seenotrettungsdienst auf Basis folgender nationaler Gesetze und Vereinbarungen durch (Auszug): 

  • Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt und entsprechende Durchführungsvereinbarung (Seeaufgabengesetz, 1965)
  • Vereinbarung über die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes in Seenotfällen (1982, Erweiterung im Zuge der Wiedervereinigung 1990)
  • Vereinbarung zur Veranlassung sofortiger ärztlicher Hilfe und Evakuierung auf See für Schwerkranke und Schwerverletzte an Bord von Schiffen im deutschen SAR-Bereich (1996)
  • Vereinbarung zur Überwachung des UKW-DSC-Seenotkanals 70 und des UKW-Seenotkanals 16 sowie zur Abwicklung des Seenot-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehrs auf UKW (1996)
  • Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister für Verkehr über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge und des maritimen Such- und Rettungsdienstes (2001, Ersatz für Verwaltungsvereinbarungen von 1969 und 1979)
  • Vereinbarung über die Kooperation zwischen DGzRS und Havariekommando (2003)

IAMSAR = International Aeronautical and Maritime Search and Rescue
ICAO = International Civil Aviation Organization
IMO = International Maritime Organization
SAR = Search and Rescue
SOLAS = Safety of Life at Sea
UNO = United Nations Organization


Die internationalen Grundlagen unserer Arbeit sind:

  • Internationales Übereinkommen von 1974/1979 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
  • Internationales Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See (SAR)
  • IAMSAR-Manual Volume I-III
  • Seearbeitsübereinkommen der International Labour Organization (ILO) über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung von Seeleuten (Maritime Labour Convention, Title 4, 23. Februar 2006, Ersatz für das ILO-Übereinkommen Nr. 164, 8. Oktober 1987)
  • Genfer Konvention von 1949
  • Brüsseler Übereinkommen von 1910
Abbildung der Organisationsstruktur der SAR-Dienste
Seenotrettungskreuzer prescht durch hohe Wellen und ist ganz in Gischt gehüllt
Foto: ypscollection.de

Bei jedem Wetter Seenotretter: Wir können das. Wir machen das. – Unsere Vision


Wir bewahren das Leben aller Menschen, die in unseren Gebieten von Nord- und Ostsee in Seenot geraten, rund um die Uhr und bei jedem Wetter.

Wir helfen weltweit bei Gefahr für Leib und Leben an Bord deutscher Schiffe.

Wir organisieren und realisieren einen der professionellsten und modernsten Seenotrettungsdienste der Welt anhand von drei Leitgedanken:

1. Freiwillig
Die Rettung von Menschenleben aus Seenot unter Einsatz des eigenen Lebens erfolgt freiwillig. Freiwillige – ehrenamtlich engagierte Seenotretter – bilden die weit überwiegende Mehrheit und das Rückgrat der Seenotretter.

2. Unabhängig
Alle Maßnahmen orientieren sich an einem einzigen Ziel: der möglichst effektiven und schnellen Rettung von Menschenleben aus Seenot. Weder die öffentliche Hand noch einzelne Geldgeber beeinflussen unsere Entscheidungsfindung.

3. Spendenfinanziert
Wir verwenden ausschließlich freiwillige Zuwendungen für unsere Arbeit. Wir verzichten zur Wahrung unserer Unabhängigkeit bewusst auf die Inanspruchnahme öffentlicher Gelder. 

Wir verstehen unsere Arbeit als Bürgerinitiative, die Bürgermut und Bürgersinn verbindet: den Bürgermut derer, die rausfahren, wenn alle anderen froh sind, einen schützenden Hafen erreicht zu haben, mit dem Bürgersinn all derer, die das mit ihrem Engagement an Land möglich machen.

Wir teilen unsere Erfahrungen, Innovationen und Ideen mit denen anderer Seenotrettungsdienste auf der ganzen Welt, um die zunehmenden klima- und verkehrsbedingten Herausforderungen auf See zu meistern.

Die Seenotretter in 180 Sekunden

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