Hilfsschiff im zentralen Mittelmeer kontaktiert MRCC BREMEN
Das im zentralen Mittelmeer fahrende Hilfsschiff „Prof. Albrecht Penck“ der deutschen Organisation „Sea-Eye“ hat sich am Samstag, 29. Dezember 2018, an die SEENOTLEITUNG BREMEN (MRCC = Maritime Rescue Co-ordination Centre) der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) gewandt. Die „Prof. Albrecht Penck“ hatte vor der libyschen Küste 17 Menschen aus einem offenen Holzboot an Bord genommen und bat um Beratung für das weitere Vorgehen.
Die SEENOTLEITUNG BREMEN ist die zuständige Rettungsleitstelle für die Koordinierung sämtlicher Such- und Rettungsmaßnahmen in unseren Gebieten von Nord- und Ostsee. Darüber hinaus ist MRCC BREMEN Ansprechpartner für deutsche Schiffe weltweit, um bei etwaigen Problemen auf hoher See an die zuständigen Stellen zu vermitteln. Die „Prof. Albrecht Penck“ fährt unter deutscher Flagge.
Ein Besatzungsmitglied des Hilfsschiffes bat die SEENOTLEITUNG BREMEN um Auskunft, ob es „vernünftig oder zulässig“ sei, die an Bord genommenen Menschen an Schiffe der libyschen Küstenwache zu übergeben, wenn solche die „Prof. Albrecht Penck“ dazu auffordern. Als vor Ort nicht zuständige Rettungsleitstelle hat die SEENOTLEITUNG BREMEN entgegen anders lautenden Berichten dazu keine Empfehlung ausgesprochen. Ob es tatsächlich zu einer derartigen Aufforderung durch die libysche Küstenwache gekommen ist, wurde vom Hilfsschiff dem MRCC BREMEN nicht mitgeteilt.
Sicherheitshalber informierten die Wachleiter des MRCC BREMEN über das Bundesverkehrsministerium das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amtes, das „Sea-Eye“ als Kontakt zur Verfügung steht. Dies wurde der Organisation mitgeteilt. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes steht „Sea-Eye“ darüber hinaus bereits seit Samstagmorgen mit verschiedenen Stellen der Bundesregierung in Kontakt.
Als nicht zuständige bzw. nicht koordinierende Rettungsleitstelle hat das MRCC BREMEN keine Weisungsbefugnis gegenüber Fahrzeugen im zentralen Mittelmeer. Unterstützung kann in diesem Fall am wirkungsvollsten über das Auswärtige Amt erfolgen.