Was eine Testamentsspende ist und welche Gründe dafür sprechen, die Seenotretter im Testament zu bedenken 

Was wird mit Ihrem Hab und Gut geschehen, wenn Sie nicht mehr sind? Es ist allein Ihre Entscheidung: Schreibe ich ein Testament? Und: Wer soll darin bedacht werden? Wenn Sie sich dafür entschieden haben, in Ihrem Testament die Seenotretter zu berücksichtigen, tragen Sie dazu bei, die Idee der uneingeschränkt freiwilligen, kompromisslos unabhängigen und spendenfinanzierten Arbeit der DGzRS auf Nord- und Ostsee weiterhin mit Leben zu füllen. Der Umfang der Berücksichtigung spielt dabei keine Rolle.

Sie möchten mit uns ins Gespräch kommen, haben konkrete Fragen, wie Sie Ihre Erbschaft an uns herantragen können? Dann melden Sie sich bitte bei uns, wir sind gerne für Sie da. 

Gut zu wissen: Eine Testamentsspende im Sinne einer Spende gibt es rechtlich nicht

Zwar reden wir hier auf dieser Seite von einer Testamentsspende – für Sie ist aber wichtig zu wissen, dass für eine testamentarische Verfügung keine Spendenquittung ausgestellt wird. Denn rechtlich gesehen gibt es keine Testamentsspende. Sie können Ihren Nachlass nicht spenden, sondern ausschließlich vererben. Wir verwenden den Begriff der Testamentsspende dennoch, weil wir häufig danach gefragt werden und sich dieser Begriff gesellschaftlich etabliert hat. 
 

Wir sind für Sie da – Justiziarin Andrea Vogt ist Ihre Ansprechpartnerin für Ihre Testamentsspende

Wir möchten, dass zu Lebzeiten alles so geregelt wird, wie Sie es sich wünschen. Dazu gehört nicht nur ein Testament. Wenn Sie die Seenotretter als Erben einsetzen, gehört dazu auch all das, was nach einem Sterbefall zu tun ist.

Wir kümmern uns mit der gleichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit darum, als wenn es ein Trauerfall in der eigenen Familie wäre. Und mit der Kompetenz unserer jahrzehntelangen Erfahrung. Nicht nur Schiffbrüchige können sich auf die Seenotretter verlassen – wer sie im Testament bedenkt, auch.
 

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Informationen zum Thema Vererben & Testament

Auch wenn die Auseinandersetzung mit diesem Thema für Sie vermutlich nicht zu Ihren Lieblingsbeschäftigungen zählt: Überlassen Sie Ihr Testament nicht dem Zufall. Erfahren Sie alles Wichtige rund um die Themen Testament und Vererben. 

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Häufige Fragen zur Testamentsspende an die Seenotretter

Wir selbst. Die Sichtung des Nachlasses übernimmt und leitet unsere Juristin Andrea Vogt persönlich. Bei uns gilt grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip. Geprüft wird also zusätzlich von einer weiteren Person. 

Wir kümmern uns um alle notwendigen Dinge vollkommen unabhängig vom Ort. Unsere Juristin Andrea Vogt ist in ganz Deutschland unterwegs. Auch Nachlässe im Ausland gehören dazu.

Welche Informationen im Todesfall von wem an wen gehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber im Glossar unter Informationsfluss.

Die Eröffnung muss durch das Amtsgericht erfolgen. Mehr erfahren Sie in den Einzelheiten zur Testamentseröffnung.

Der Erbe erbt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu gehört die Organisation der Bestattung. Ist die DGzRS als Erbin eingesetzt, kümmern wir uns selbstverständlich darum. Dafür ist es hilfreich, die eigenen Wünsche schriftlich bei den persönlichen Unterlagen so zu hinterlegen, dass der Erbe sie schnell findet. Im Testament sind Wünsche zur Bestattung wenig sinnvoll, weil die amtliche Eröffnung häufig erst nach einer Bestattung stattfindet.

Am einfachsten ist die Regelung der Grabpflege bereits zu Lebzeiten. Hier helfen die Treuhandstellen für Dauergrabpflege weiter, die es in jedem Bundesland gibt. Finden wir als Erben keine Regelung vor, veranlassen wir die Dauergrabpflege mit der zuständigen Treuhandstelle.

In Absprache mit den kommerziellen Seebestattungsreedereien führen wir Seebestattungen nur für eigene Mitarbeiter und nicht für Dritte durch. Die einzige Ausnahme bezieht sich auf Alleinerbschaften für die DGzRS.

Nachdem wir uns einen persönlichen Eindruck verschafft und den Hausrat gesichtet haben, entscheiden wir über die weitere Verwendung. Hochwertige Dinge wie Antiquitäten, Gemälde oder Silber lassen wir in der Regel gesondert von Fachleuten verwerten. Wo immer möglich und sinnvoll, führen wir auch solche Dinge, die auf den ersten Eindruck wertlos erscheinen, noch einer Verwertung zu.

Eine Liste mit den aus Ihrer Sicht wichtigen Dingen und Hinweisen sollte bei den persönlichen Unterlagen aufbewahrt werden. Sie erleichtert uns die Sortierung erheblich. So stellen Sie sicher, dass Ihre wertvollen und Ihnen ans Herz gewachsenen Dinge nicht unter Wert abgegeben werden.

Auch für Rechnungen gilt, dass der Erbe außer Rechten auch Pflichten erbt. Dazu gehört die Prüfung und Begleichung offener und auch nach dem Tode eintreffender Rechnungen. Sind wir als Erben eingesetzt, kümmern wir uns selbstverständlich darum.

Die Kündigung von Mietverträgen gehört zu den Pflichten eines Erben. Wir übernehmen dies, wenn die Seenotretter von Ihnen als Erben eingesetzt sind.

Die Kündigung von Abonnements sowie die Abmeldung von Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und Telefon muss der Erbe übernehmen. Sind die Seenotretter Erben, übernehmen wir das selbstverständlich.

Der Erbe muss auch alle Versicherungen informieren. Wir tun das, wenn die Seenotretter als Erben eingesetzt wurden. Dazu gehört auch die Rückforderung überzahlter Prämien. Lebensversicherungen spielen eine gesonderte Rolle.

Wenn Immobilien zu dem geerbten Nachlass gehören, prüfen wir, inwiefern der Wert der Immobilie den Rettungsdienst bestmöglich unterstützen kann. Die Entscheidung hängt vom jeweiligen Einzelfall und den Marktgegebenheiten ab. Das Bewirtschaften von Immobilien gehört nicht zu unseren eigentlichen Aufgaben. Entscheiden wir uns für eine Veräußerung, gilt der Grundsatz: Gute Verwertung hat gegenüber schneller Verwertung Vorrang.

In der Regel verlangen nicht nur Banken neben der Sterbeurkunde einen Erbschein, mit dem sich der Erbe ausweist. Die Erteilung eines Erbscheines kann erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere, wenn die Erbfolge nicht eindeutig ist oder ein Testament angefochten wird. Ohne Erbschein ist ein Erbe in vielen Dingen handlungsunfähig. Dadurch kann für Außenstehende der Eindruck entstehen, dass sich Erben nicht kümmern, da diese erst auf einen Erbschein warten. Wenn ein Testament notariell beurkundet wird, ist die Erteilung eines Erbscheins in der Regel nicht erforderlich.

Für uns ist die Erfüllung eines letzten Willens oberstes Gebot, wir orientieren uns einzig daran, was der Verfasser zu Lebzeiten wollte. Sollte es dafür notwendig sein, den Gerichtsweg zu beschreiten, tun wir auch das.

Um dem Erben den Umgang mit digitalen Daten, Passwörtern, Konten in sozialen Medien und Streamingrechten nach dem Tode zu erleichtern, gibt es einige grundlegende Hinweise, die Sie bereits zu Lebzeiten bedenken sollten. Solche Tipps bietet u. a. die Verbraucherzentrale an.

Wird die DGzRS als Alleinerbe und ohne weiteren Testamentsvollstrecker eingesetzt, übernehmen wir als Erbe auch die Funktion des Testamentsvollstreckers. Dafür fallen bei uns keine gesonderten Gebühren an.

Sechs Wochen nach Bekanntwerden hat ein Erbe Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Stellt sich in diesen sechs Wochen heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, müssen auch wir ein Erbe ausschlagen, weil wir keine Spendengelder für den Ausgleich von Nachlassverbindlichkeiten verwenden wollen und dürfen.

Foto: Klaus Haase

Eine ganz persönliche Angelegenheit

Ob Sie einfach nur die Möglichkeiten überdenken möchten, die Ihnen offenstehen, oder ob Sie sich schon entschieden haben, was Sie tun möchten – wir würden uns freuen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung übernehmen, aber wir können Ihnen dabei behilflich sein, eine Orientierung zu finden und ein Gespräch beim Rechtsanwalt oder Notar vorzubereiten.

Fragen rund um das Testament sind eine sehr persönliche und private Angelegenheit. Jeder Einzelfall erfordert eine individuelle Behandlung. Wir sind auf solche Fragen vorbereitet und können Sie auf Ihrem Entscheidungsweg begleiten. Mit uns können Sie absolut vertraulich über Ihre Pläne sprechen. Wir behandeln Ihr Anliegen mit jahrzehntelanger Erfahrung, Kompetenz und absoluter Diskretion.

Kontaktformular

Sicherheit ist nicht nur auf See unser Thema. Wir gehen mit Ihren Daten verantwortungsbewusst und datenschutzkonform um. Verantwortlich gem. DSGVO ist die DGzRS, Werderstr. 2 in 28199 Bremen. Die DGzRS nutzt Ihre Daten zur postalischen Kontaktaufnahme auf Grundlage von Art. 6 lit. f) DSGVO. Sie können jederzeit unter info@seenotretter.de der Nutzung widersprechen.

Cover der Seenotretterbroschuere

Foto: Klaus Haase

Die Testamentsspende – oder korrekt: das Testament

Mit einem Testament kann jeder das gesetzliche Erbrecht zum Teil außer Kraft setzen. Die einzige Ausnahme ist der Anspruch auf den Pflichtteil. Wenn Sie sich an einige fest definierte Regeln halten, gilt im Einzelfall also die „maßgeschneiderte“, auf den ganz konkreten Erbfall abgestellte Erbfolge, wie Sie sie in Ihrer letztwilligen Verfügung festschreiben.

Die Auseinandersetzung mit dem Willen, der als der letzte bezeichnet wird, ist vielen Menschen eher unangenehm. Aber: Es ist ein gutes Gefühl, die Dinge so geordnet zu wissen, wie man es selbst möchte, und die Gewissheit zu haben, dass sich später jemand um alles kümmern wird – vertrauensvoll und kompetent, zuverlässig und erfahren.

Andrea Vogt sorgt bei uns dafür, dass der Wille des Erblassers auch wirklich umgesetzt wird, und begleitet bei Bedarf bereits die Testamentsgestaltung.

„Wer seiner Hochachtung vor der Selbstlosigkeit, dem Mut und der gleichzeitigen Bescheidenheit unserer Besatzungen in seinem letzten Willen Ausdruck verleiht, dem gebührt unser ganz besonderer Dank.“

Gerhard Harder, ehemaliger Vorsitzer der Seenotretter

Sechs gute Gründe, warum Menschen die Seenotretter in ihrem Testament bedenken:

  1. Sie zollen unseren überwiegend freiwilligen Rettungsleuten Respekt vor ihrem selbstlosen Einsatz.
  2. Sie identifizieren sich mit unseren Grundsätzen Freiwilligkeit, Unabhängigkeit und Spendenfinanzierung.
  3. Sie wissen, dass wir mit den uns anvertrauten Mitteln verantwortungsvoll umgehen. Sie setzen ihre Mittel sinnvoll ein: Sie tun mit ihrer Testamentsspende etwas Bleibendes.
  4. Sie setzen auf jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz, Sorgfalt und Diskretion bei allem, was nach einem Todesfall zu tun ist.
  5. Sie fördern eine Finanzierung ausschließlich durch freiwillige Zuwendungen.
  6. Sie vertrauen auf eine transparente Mittelverwendung für unsere Arbeit auf Nord- und Ostsee.

Mit Ihrem Nachlass entscheiden Sie sich für etwas Bleibendes

Wer die Seenotretter in seinem Testament bedenkt, tut etwas Bleibendes. Die Mittel, die wir aus Nachlässen erhalten, fließen ungeschmälert in unsere Rettungsflotte. Wir möchten, dass unsere Besatzungen stets sicher mit geretteten Schiffbrüchigen an Bord zurückkommen. Das setzt voraus, dass wir ihnen stets besonders sichere und zuverlässige Ausrüstung mit in den Einsatz geben können.

Die Dienstzeit unserer rund 60 Seenotrettungskreuzer und -boote beträgt angesichts der hohen Belastungen im Such- und Rettungsdienst auf See ungefähr 30 Jahre. Das bedeutet: Im Schnitt müssen wir jedes Jahr zwei neue Schiffe in Dienst stellen. Es bedeutet auch: Ihre testamentarische Zuwendung hilft 30 Jahre lang und mit klarem Kurs: Menschen aus Seenot retten.

Eine ältere Dame schaut in die Ferne

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Dr. Ruth Kremser
„Tu etwas Bleibendes!“

Foto von einem älteren Mann an der Küste

Was verbindet Deutschlands einzige Hochseeinsel und die Seenotretter mit Kollektivparamagnetismus? Und was ist das überhaupt? Das Bindeglied heißt ADOLPH BERMPOHL, es ist jener Seenotrettungskreuzer, dessen vierköpfige Besatzung 1967 gemeinsam mit drei zuvor geretteten niederländischen Fischern im Orkan nordwestlich von Helgoland ihr Leben im Einsatz verloren hat.

Ein Modell der ADOLPH BERMPOHL stand in Hamburg im Arbeitszimmer von Professor Fritz Thieme. Dessen Leidenschaft war Metallkunde und Grenzflächenchemie. Hinter dem für Laien rätselhaften Kollektivparamagnetismus verbergen sich magnetische Eigenschaften dünner Schichten. Aber Prof. Thieme hatte noch eine andere Leidenschaft: Helgoland. Wann immer es seine knapp bemessene Zeit als weltweit angesehener Wissenschaftler zuließ, kam er auf die Insel, um aufzutanken. Und um Freundschaft zu schließen mit Männern, die so ganz anders waren als seine geschätzten Kollegen.

Fritz Thieme wird 1925 in Sachsen als Sohn einer Kaufmannsfamilie geboren. Er studiert in Stuttgart und Tübingen. 1970 wird er Professor für physikalische Chemie an der Universität Hamburg. Persönliche Interessen stellt er zeit seines Lebens hintan. Er engagiert sich ehrenamtlich für sein Fach und übernimmt Verantwortung, etwa beim Aufbau der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau nach der Wende.

Selbstlosigkeit, Idealismus und Verantwortung – solche Werte bedeuten ihm viel. Er findet sie an Bord der Helgoländer Seenotrettungskreuzer wieder. Seenotretter riskieren, wenn es sein muss, ihr eigenes Leben. Sie sind norddeutsch wortkarg und machen nicht viel Aufhebens um das, was sie tun: Rettung von Menschenleben aus Seenot. Das imponiert ihm. Immer, wenn er auf „seiner“ Insel ist, schaut er auf dem Kreuzer vorbei. Immer hat er eine Extraspende dabei.

Aber nicht nur deshalb war Prof. Thieme an Bord ein stets gern gesehener Gast. Er war das, was man einen warmherzigen, aufrichtigen und gleichzeitig bescheidenen Menschen nennt. Entsprechend groß war die Trauer, als wir von seinem Ableben erfuhren. Er hatte keine Kinder, die DGzRS und damit „seine“ Seenotretter hatte er als Erben eingesetzt. Mit seinem Nachlass bleibt er der DGzRS verbunden, unser neues Seenotrettungsboot FRITZ THIEME trägt seinen Namen. Auch wir bleiben ihm in großem Dank verbunden und werden sein Andenken in Ehren halten. In seiner Traueranzeige lesen wir sein Lebensmotto: „Gott hilft dem Seemann in der Not, doch steuern muss er selbst.“

Auf wen können wir uns verlassen, wenn wir das Ruder nicht mehr unter Kontrolle haben? Es scheint fast so, als wäre diese Frage auf See leichter zu beantworten als an Land: Wir lassen da draußen niemanden allein, heißt das bei Michael Müller, ehemaliger Vormann des Seenotrettungskreuzers BERLIN in Laboe. Und wer kümmert sich an Land darum, wenn wir das Steuerrad früher oder später und in letzter Konsequenz alle einmal werden aus der Hand geben müssen?

Für jemanden wie Hans-Günter Seibke war das kein Tabuthema. Den Wandel der Zeiten hat er sehr bewusst erlebt. Moderne Technologien helfen uns heute überall, sie erleichtern auch unseren Besatzungen die Rettung von Menschen aus Seenot. Der technische Fortschritt führt aber auch dazu, dass sich das Rad immer schneller dreht. Der Umgang mit der Beschleunigung des Alltags mag manchem so vorkommen wie die Navigation in stürmischer See. Hans-Günter Seibke fuhr weder zur See, noch war er Wassersportler. Aber er war Nordseeurlauber, und zwar von Kindesbeinen an. Er wusste also sehr wohl, dass in stürmischen Zeiten ein Leuchtturm Orientierung gibt. Sein Leuchtturm, sein Fels in der Brandung hieß: Verlässlichkeit.

Nichts in seinem Leben überlässt er dem Zufall, wo es ihm möglich ist, sorgt er für Kontinuität. In seiner Beständigkeit bekommt sein Lebenslauf aus heutiger Sicht schon fast Seltenheitswert. Seine Banklehre macht er bei der Hannoverschen Volksbank, ihr bleibt er ein ganzes Berufsleben lang treu, bis zu seiner Pensionierung. 55 Jahre lang sind Hans-Günter und Jutta Seibke verheiratet, 45 Jahre lang leben sie in ihrer Wohnung in Hannover-Kleefeld. Die Unterstützung der Seenotretter ist ihnen immer eine Herzensangelegenheit, zu Anfang mit dem Groschen ins Sammelschiffchen, 35 Jahre lang dann als regelmäßige Förderer.

Auch den eigenen Nachlass überlassen sie nicht dem Zufall. Zumal sie keine Kinder haben und nicht klar ist, wer sich überhaupt um ihr Hab und Gut kümmern wird, wenn sie nicht mehr da sind. Sie machen ein notarielles, sogenanntes Berliner Testament, setzen sich also gegenseitig als Erben ein und die DGzRS als Alleinerbin des Letztversterbenden, wie es juristisch korrekt heißt. Auch dieses Testament hat Bestand: Es wird 25 Jahre lang nicht mehr angetastet.

In einer zunehmend schneller und manchmal auch oberflächlicher werdenden Welt gibt es einen Anker: Vertrauen. Gerade eine Erbeinsetzung setzt in erster Linie Vertrauen voraus. Einige Jahre nach dem Tod seiner Frau nimmt Hans-Günter Seibke Kontakt mit uns auf, um sich noch einmal Gewissheit darüber zu verschaffen, dass alles in guten Händen ist und so geregelt wird, wie seine Frau und er es sich immer gewünscht hatten. Im Alter von 80 Jahren tritt er dann nur ein Jahr später seine letzte Reise an. Von diesem Tag an kümmern wir uns um all das, was nach einem Todesfall zu tun ist. Mit der gleichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit, als wenn es ein Trauerfall in der eigenen Familie wäre. Und mit der Kompetenz unserer jahrzehntelangen Erfahrung.

Was bleibt? Unser ehrendes Andenken und die ganz konkrete finanzielle Hilfe für die Arbeit unserer Besatzungen an Bord. Wir geben ihnen stets die sicherste und zuverlässigste Technik mit in den Einsatz, auf dass sie immer heil wieder zurückkommen. Dafür sind Mittel wie diese eine außerordentliche Hilfe.

Danke, Hans-Günter und Jutta Seibke!

Sie haben Fragen rund um die Themen Testament und Vererben? In unserem Leitfaden haben wir ausführliche Informationen für Sie zusammengestellt.