Aufgaben und Zuständigkeiten der SEENOTLEITUNG (MRCC) BREMEN

Die SEENOTLEITUNG BREMEN der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) ist die zuständige Rettungsleitstelle für die Koordinierung von Such- und Rettungsmaßnahmen in den deutschen Gebieten von Nord- und Ostsee (MRCC = Maritime Rescue Co-ordination Centre). Darüber hinaus ist MRCC Bremen Ansprechpartner für deutsche Schiffe auf allen Weltmeeren, um bei etwaigen Problemen auf hoher See an die zuständigen Stellen zu vermitteln.

Verbindliche Grundlage für die Koordinierung von Seenotfällen durch MRCC Bremen sind das Internationale Übereinkommen zur Seenotrettung (SAR-Übereinkommen) und das International Aeronautical and Maritime Search and Rescue (IAMSAR) Manual in seiner gültigen Fassung.

In Fällen, in denen MRCC Bremen Kenntnis über Notfälle im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Migranten erhält, wird zusätzlich zu allen erforderlichen Maßnahmen ein erweiterter Kreis informiert. Entsprechende Lagen in den derzeit vermehrt vorkommenden Fällen im zentralen Mittelmeer können aufgrund nationaler Souveränität durch eine örtlich nicht zuständige Rettungsleitstelle nicht geklärt werden. Hierzu bedarf es Lösungen im Rahmen der Migrationspolitik.

Das Flüchtlingshilfstelefon-Projekt „Alarm Phone“ hat sich am Samstag, 11. April 2020, per E-Mail an rund zehn europäische Seenotleitungen gewandt. Von Spanien im Südwesten bis Finnland im Nordosten, wurden die jeweils national zuständigen MRCCs, darunter auch MRCC Bremen, über mehrere Seenotfälle in Maltas Such- und Rettungsgebiet im Mittelmeer informiert. „Alarm Phone“ gab an, Maltas Behörden hätten auf Notrufe nicht reagiert.

MRCC Bremen hat weltweit keine Weisungsbefugnis gegenüber Fahrzeugen und Rettungsleitstellen. Außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches informiert es die zuständige Rettungsleitstelle über einen Notruf. Zusätzlich kann MRCC Bremen mit Hilfe eines Sammelanrufes die Schifffahrt vor Ort über entsprechende Notmeldungen im Seegebiet informieren. Im vorliegenden Fall ist dies durch die zuständige Rettungsleitstelle RCC Malta geschehen.

MRCC Bremen bearbeitet Seenotfälle auf Basis der oben genannten internationalen Übereinkommen, die auch die Kooperation der MRCCs weltweit regeln, in eigener Verantwortung. Dienstanweisungen seitens der Bundesrepublik Deutschland sind nicht Bestandteil dieser Verfahren. Die hoheitliche Aufgabe des maritimen Such- und Rettungsdienstes wurde der DGzRS durch die Bundesrepublik Deutschland übertragen.